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Kali + Salz AG, Inaktive Werke, Bergwerk Mariaglück in Höfer;
Anfrage zu Höfer-Asse-Laugen und radioaktive Belastung aus der Rauchgaswäsche von Müllverbrennungsanlagen Sehr geehrter Herr Hauptmeyer, gerne beantworte ich Ihre Anfrage vom 17.03.2009 auf der Grundlage meines aktuellen Informationsstandes. Zur Beantwortung habe ich Stellungnahmen vom Bundesamt für Strahlenschutz, vom Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie sowie von der Kali + Salz 1. Seit wann und in welchen Umfang wurden Laugen aus der Rauchgaswäsche von Müllverbrennungsanlagen in den Schacht Mariaglück nach Höfer verbracht? Ist dieser Vorgang abgeschlossen oder werden nach wie vor derartige Laugen angeliefert? Von welchem Betreiber bzw. aus welchen MVA?s stammen diese Laugen? Seit Ende 2001 bis 2009 wurden entsprechend einer bergrechtlichen Genehmigung insgesamt 160.065, 52 t Salzlösungen in das ehemalige Bergwerk Mariaglück eingebracht. Die eingebrachten Salzlösungen stammen aus den Werken: - Müllheizkraftwerk Essen Karnap der Fa. RWE Power AG, Essen Zurzeit ist dieser Vorgang wegen eines Rechtsstreits zwischen der Kali + Salz AG und einem Grundeigentümer über dem Salzstock durch die einstweilige Verfügung des Landgerichts Lüneburg vom 16.04.2009 verboten worden. Wie aus der CZ vom 31. Juli 2009 zu entnehmen war, verzichtet die K+S in einem außergerichtlichen Vergleich auf die weitere Einleitung von Salzlösungen aus der Rauchgaswäsche. 2. Wer war bzw. ist hierfür die Genehmigungsbehörde? Ist der Landkreis in diesen Vorgang eingeschaltet wenn ja wie? Genehmigungsbehörde ist die Bergbehörde (LBEG); damals das Bergamt in Celle. Der Landkreis Celle wurde nur informell eingebunden, da ausschließlich das Bergrecht anzuwenden ist. 3. Welche Aussagen kann der Landkreis über die vom Arbeitskreis Höfer bzw. dem TÜV Nord gezogenen Proben aus dem Schacht Mariaglück hinsichtlich der Ergebnisse der Analyse (sowohl radioaktive wie toxische Belastung) treffen? Kann der Landkreis den Kreistagsabgeordneten die Ergebnisse zugänglich machen. Als Anlage sind die zusammenfassende Bewertung des Gutachtens des Büros Golder Associates ?Bewertung von Schadstoffverlagerungsmöglichkeiten im Bereich des Bergwerkes Mariaglück in Höfer unter Berücksichtigung der geologisch-hydrogeologischen Rahmenbedingungen? vom Juni 2009, zwei Prüfberichte des TÜV Nord Umweltschutz vom Mai 2009 und das Ergebnis einer Messung des NLWKN - Aufgabenbereich 35 - vom Februar 2009 beigefügt. Das LBEG hat mir ergänzend zu dem Gutachten auf Nachfrage mitgeteilt, dass eine Versalzung sowie eine Ausbreitung der Schwermetalle aus den durchgeführten Flutungsmaßnahmen in den oberen Grundwasserleiter (bei 30 m) von allen Gutachtern und auch von den Fachreferaten des LBEG ausgeschlossen wird. Es sei deshalb nicht beabsichtigt, einen Stopp der Flutung, die sich z. Zt. auf die Assezutrittslösung beschränkt, vorzusehen. 4. Welche Erklärung gibt es für die radioaktive Belastung der Laugen aus der Rauchgaswäsche? Unterliegt die "Entsorgung" dieser Laugen den Vorschriften der Strahlenschutzverordnung? Falls ja - haben die zuständigen Genehmigungsbehörden dies berücksichtigt? Liegt dem Landkreis die wahrscheinlich erforderliche Sonderbetriebsgenehmigung vor? Bei der Verbrennung von z. B. Krankenhausabfällen (Ausscheidungen von Patienten, Reinigungsartikeln aus der Radiologie) entsteht die radioaktive Belastung der Laugen. Die "Entsorgung" dieser Laugen unterliegt nicht der Strahlenschutzverordnung, da die Belastungen weit unterhalb der Freigrenzen der Strahlenschutzverordnung liegen. Die Andienung erfolgt über die NGS (Nds. Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfällen). Sonderbetriebsgenehmigungen liegen hierfür nicht vor. 5. In welchem Umfang will das Bundesamt für Strahlenschutz die Transporte der so genannten "Zutrittswässer" nach Höfer betreiben? Ist dem Landkreis bekannt, ob der Betreiber des Atommüllendlagers Asse nach Alternativen sucht? Hierzu zitiere ich aus einem Antwortschreiben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) vom 27.04.2009: "In dem Zeitraum vom 6. Februar 2009 bis heute wurden aus dem Endlager für radioaktive Abfälle Asse 1.071 m³ (das entspricht etwa 1.300 Tonnen) "Zutrittswässer" nach Höfer verbracht. Derzeit beläuft sich die monatlich angelieferte Menge auf durchschnittlich 300 m³. Derzeit fallen auf der Schachtanlage Asse ca. 11 m³ Zutrittslösung pro Tag an. Diese Zutrittslösung ist nicht kontaminiert und wird in einem gesonderten Becken gesammelt. Von dort wird die Lösung alle 3 - 4 Wochen per Tankkraftwagen nach Höfer transportiert und dort in das Bergwerk eingebracht. 6. Ist dem Landkreis bekannt, ob wegen der Transporte radioaktiv belasteter Laugen nach Höfer bis zum Sommer 2008 ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen die Strahlenschutzverordnung eingeleitet wurde? Wäre der Landkreis berechtigt, ein derartiges Verfahren zu beantragen? Wenn nein, welche Behörde ist zuständig? Es gab nach Auskunft des LBEG keinen Verstoß gegen die Strahlenschutzverordnung und damit auch kein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die K +S AG. Zuständige Behörde für ein solches Verfahren ist die Bergbehörde. Ab dem 01.01.2009 hat das BfS die Betreiberschaft der Asse vom HMGU (Helmholtz Zentrum München) übernommen. Das BfS ist für die Endlagerung radioaktiver Abfälle zuständig und führt die Asse unter Atomrecht. Dieses stellt strengere Anforderungen an den Betrieb, die Stilllegung und den Strahlenschutz der Anlage als das Bergrecht. Alle Flüssigkeiten, die aus der Asse herausgebracht werden, unterliegen einem strengen Freigabeverfahren. Eine Durchschrift erhalten alle Kreistagsmitglieder. Mit freundlichen Grüßen |
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