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Urteil zu Mariaglück erst in drei Wochen
Höferaner wollen Laugen-Einleitung stoppen HÖFER (jg). Am 16. April will das Landgericht Lüneburg seine Entscheidung verkünden, ob Laugen aus Rauchgaswäschen von Müllverbrennungsanlagen weiter zur Flutung des ehemaligen Kali- und Salzbergwerks Mariaglück in Höfer verwendet werden dürfen. In einem Verfahren gegen K+S als Betreiber des stillgelegten Bergwerks hat ein Ehepaar aus Höfer gefordert, die Flutung des Schachtes mit diesen Laugen per Einstweiliger Verfügung zu stoppen. Gestern stellte der Richter fest, dass die Befüllung der Hohlräume bergrechtlich zugelassen sei und auch Grenzwerte eingehalten würden. Seit 2001 werden zur Flutung des Bergwerks neben Aschauwasser auch Rauchgaswäsche-Laugen sowie Salzlösungen aus dem Bergwerk Asse verwendet. Nach dem Transportstopp im Sommer 2008 werden Asse-Laugen seit Anfang Februar wieder ins Bergwerk eingebracht, nachdem Untersuchungen ergeben hatten, dass Schadstoff-Grenzwerte deutlich unterschritten wurden. Bei den Untersuchungen hatte sich auch herausgestellt, dass Salzlaugen aus der Rauchgaewäsche Tritium mit bis zu 600 Becquerel pro Liter enthalten und damit zwei- bis dreimal mehr als die Laugen aus der Asse. Das Ehepaar aus der Nachbarschaft der Deponie hatte wegen des Schwermetall-Gehalts der Laugen argumentiert, Quecksilber könne über die Abluft des Bergwerks in die Atemluft gelangen und auch das Grundwasser gefährden, mit dem die Gärten bewässert werden. "Wir haben deutlich gemacht, dass kein Quecksilber in der Luft aus dem Schacht ist", sagte Pressesprecher Ulrich Göbel von K + S. Dazu gebe es auch Messungen. Zwei Experten seines Unternehmens hätten zudem erläutert, dass die Laugen durch darüber stehende Wässer abgeschlossen seien. "Außerdem kommt zu einer enormen Verdünnung, denn nur sechs bis sieben Prozent der Einleitungen stammen aus den Laugen", so Göbel. Höfers Bürgermeister Michael Gruse sagte, das ausstehende Urteil werde weiter zur Klarstellung dienen. |
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