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Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen das Befüllen des Schachtes Mariaglück mit Giftmüll
Pressemitteilung vom 24.03.2009 Einstweiliges Verfügungsverfahren: Gegen das Befüllen des Schachtes Mariaglück mit Giftmüll Am 26. März 2009 (10.30 Uhr, Saal 110) wird die 1. Zivilkammer eine mündliche Verhandlung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, auf Unterlassung des Befüllens des Schachtes Mariaglück mit Giftmüll, durchführen. Eigentümer eines in unmittelbarer Nachbarschaft des Schachtes Mariaglück in Höfer gelegenen Hausgrundstücks haben das einstweilige Verfügungsverfahren gegen die Betreiberin des Kalibergwerkes in Höfer angestrengt. Sie behaupten, die Betreiberin befülle den Schacht Mariaglück mit flüssigem industriellen Giftmüll aus der Rauchgasreinigung. Die Eigentümer ziehen in ihrer Antragsschrift Parallelen zu der Schachtanlage Asse, die ebenfalls durch das Verhalten der Antragsgegnerin, der Betreiberin, und der Lagerung geschädigt worden sei, mit Gefahren für den schwach- und mittelradioaktiven Abfall. Weitere Details bleiben der mündlichen Verhandlung vorbehalten. http://www.landgericht-lueneburg.niedersachsen.de/master/C54476390_N10584062_L20_D0_I4814732.html |
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