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Anfrage zur der Verfüllung von Salzlaugen aus dem Atommüllendlager Asse II in der Schachtanlage Maria Glück in Höfer
Anfrage von Andreas Hauptmeyer (BSG), 25.08.2008
2. Welche Informationen hat der Landkreis, um welche der unterschiedlichen Laugenzuflüsse in der Asse es sich gehandelt hat? Aus welchem Grund musste die Lauge überhaupt abtransportiert werden? 3. Wer hat die transportierte Salzlauge wie oft auf ihre Radioaktivität untersucht und nach welchen Standards? Welche Aussagen hat der Landkreis darüber, dass die Salzlauge nicht über die Strahlungsgrenzwerte hinaus kontaminiert ist? Worin liegt der Unterschied, wenn der Staatssekretär im Niedersächsischen Umweltministerium, Stefan Birkner zusichert, die Kontrollen künftig nicht nach berg-, sondern nach atomrechtlichen Vorschriften durchführen zu lassen? 4. Sind dem Landkreis Zwischenfälle während der Anlieferung und Verfüllung bekannt? Kann die K+S AG bzw. das Helmholtz Zentrum hierzu Aussagen machen? 5. Wurde die Lauge in Höfer erneut untersucht? Ist in Höfer eingelagerte Lauge überhaupt noch untersuchbar oder ist dies durch die Verdünnung o. Ä. wenig sinnvoll? 6. Wurde der Landkreis, die Samtgemeinde Eschede und/oder die Gemeinde Höfer über die Herkunft und mögliche Gefährdung durch die Asse-Lauge informiert? Wann ja, wann und durch wen? Liegen dem Landkreis die bergrechtlichen Sondergenehmigungen vor? 7. Ist damit zu rechnen, dass die Transporte nach Höfer wieder aufgenommen werden? Wenn ja in welcher Größenordnung und für welchen Zeitraum? 8. Wie wird der Landkreis in die Dokumentation und Kontrolle eventueller künftiger Transporte einbezogen? 9. Gibt es weitere Giftstoffe oder Sondermüll, die in Höfer gelagert werden oder wurden oder die dort (wie die Laugen) eine andere Verwendung finden? 10. Wie gedenkt der Landkreis über den bisherigen Erkenntnisstand zu informieren? |
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